Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Psychotherapie und Coaching

 

1. Anwendungsbereich der AGB
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Prisca Engeler, Praxis für Coaching und Psychotherapie, Schillerstraße 30, 60313 Frankfurt am Main, nachstehend „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ genannt sowie dem Patienten als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die gleichen AGB gelten für Klienten, die ein Coaching, eine Beratung oder eine Supervision in Anspruch nehmen.
1.2 Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie, annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.
1.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
1.4. Pflichten der Heilpraktikerin für Psychotherapie
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich zur ständigen Fortbildung und zu der Sorgfaltspflicht verpflichtet. Ich setze mein ganzes Wissen und Können mit Sorgfalt zum Wohle des Patienten ein. Ich hafte nur für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
2.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
2.2 Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die Heilpraktikerin für Psychotherapie den Patienten über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden. Der Patient entscheidet frei über die anzuwendenden Diagnose- und Therapiemethoden. Sofern sich der Patient nicht festlegen kann oder will, wendet die Heilpraktikerin für Psychotherapie eine Methode an, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.
2.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie wendet in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannte Methoden an, die teilweise auch nicht wissenschaftlich erklärbar sind. Daher kann dem Patienten auch kein Erfolg der Behandlung in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der Patient diese Methoden ab oder verlangt eine Beratung, Diagnose und Therapie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie vorab mitteilen.
2.4 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen. Der Patient informiert die Heilpraktikerin, wenn er Arzneimittel einnimmt und sich in anderen therapeutischen Behandlungen befindet. Wenn der Patient an einer psychosomatischen Erkrankung leidet, lässt er sich vor Beginn der Psychotherapie von seinem Hausarzt untersuchen. In Notsituationen sollte er sich an seinen Hausarzt, Notarzt oder die Notaufnahme der Psychiatrie wenden.
2.5. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf kein Heilversprechen machen.
2.6. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mit den von mir angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden! Jeder Patient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.
2.7. Mitwirkung des Patienten
Der Patient beteiligt sich aktiv an die Behandlung. Sofern der Patient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

3. Terminvereinbarung und Stornierung
3.1. Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie mir eine E-Mail schicken oder mich unter der Festnetznummer anrufen.
3.2. Verspätungen werden von der Dauer der Sitzung abgezogen. Da ich in der Praxis meinen Anrufbeantworter nicht abhören kann, schicken Sie mir bitte bei Verspätung eine SMS, Signal oder Whatsapp Nachricht an meine Handynummer. Bitter rufen Sie mich NICHT auf meinem Handy an.
3.3. Sie können eine Sitzung kostenlos spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail absagen. Bei Terminabsage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin berechne ich eine halbe Sitzung. Eine Sitzung, die nicht abgesagt wurde, ist voll zu zahlen.

4. Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie
4.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches sich an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien Psychotherapie nach Heilpraktiker Gesetz in Deutschland orientiert und je nach Art, Dauer und Umfang der zu erbringenden Leistung jeweils individuell vereinbart wird. Die aktuellen Preise meiner Leistung erfahren Sie im Vorgespräch, telefonisch oder per E-mail.
4.2 Die vereinbarten Honorare sind im Anschluss an jede Behandlung bar zu entrichten. Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen Absprache und der Zustimmung beider Vertragsparteien.
4.3 Der Patient kann auch auf Wunsch eine Rechnung erhalten, die innerhalb 14 Tagen zu begleichen ist. Diese Rechnung enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Patienten sowie der Heilpraktikerin für Psychotherapie, dem genauen Behandlungszeitraum und der bereits gezahlten Honorare. Eine Rechnung, die Angaben bzgl. der Diagnose(n) enthält, z.B. aus Erstattungsgründen, bedarf vorab eines schriftlichen Auftrags des Patienten. Die Erstellung eines Antrags auf Kostenübernahme an die Krankenkasse mit Diagnose und Therapieplan ist kostenpflichtig.

5. Honorarerstattung durch Dritte
5.1 Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie viel durch die Krankenversicherung erstattet wird.
5.2 Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Patienten erteilt. Es werden keine Auskünfte an Dritte erteilt.

6. Vertraulichkeit der Behandlung
6.1 Patientendaten werden von der Heilpraktikerin für Psychotherapie vertraulich behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Patienten werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Patienten erteilt.
6.2 Sofern die Heilpraktikerin für Psychotherapie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Patienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht. Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern, oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie sich durch die Verwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.
6.3 Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin für Psychotherapie Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Patienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen.
6.4 Verlangt der Patient eine Behandlungs- und Krankheit Epikrise wird diese kosten- und honorarpflichtig von der Heilpraktikerin für Psychotherapie aus der Handakte erstellt. Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten.

7. Gerichtsstand
7.1 Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- du Ausland.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich Frankfurt am Main.
7.3. Gesundheitsamt
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin beim Gesundheitsamt Frankfurt am Main registriert.

8. Sonstiges
8.1 Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
8.2. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
8.3. Weitere Angebote
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Coaching, Supervision oder Beratung.
8.4. Zielgruppe
Mein Angebot richtet sich an Erwachsene, Familien, Paare, Kinder und Jugendliche, im Bereich Psychotherapie und Coaching und zusätzlich an Unternehmen, öffentliche Träger und Vereine.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Buchung von Seminaren durch Firmen

 

1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“) an Seminaren, Kursen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung“) und Prisca Engeler, Praxis für Coaching und Psychotherapie, Schillerstraße 30, 60313 Frankfurt am Main (im Folgenden „Auftragnehmerin“). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Der Auftraggeber kann eine Firma, Organisation, Verein oder Privatperson sein.

2. Auftragserteilung und Stornierung
Der Auftrag für eine Veranstaltung kann per E-Mail, Vertrag oder Telefon erteilt werden. Im Falle einer Absage bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Seminartermin entstehen keine Gebühren für den Auftraggeber. Erfolgt die Absage innerhalb von 4 bis 2 Wochen vor Seminarbeginn, sind 50 % des Honoraranspruchs bei Durchführung fällig, innerhalb von 48 Stunden bis 2 Wochen vor Seminarbeginn 75 % und innerhalb von 48 Stunden vor Seminarbeginn wird das volle Honorar fällig.
Sind der Auftragnehmerin nach Auftragserteilung in Vorbereitung des Seminars Aufwendungen entstanden, etwa Kosten für die Anreise mit Flugzeug oder Bahn oder für die Unterkunft, sind diese in vollem Umfange vom Auftraggeber, nach Vorlage entsprechender Nachweise, zu erstatten. Diese Regelung umfasst sowohl die Fälle, in denen das Seminar vom Auftraggeber ersatzlos storniert wird, als auch die Fälle des zeitlichen Verschiebens eines Seminars.
Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber diese Stornoregelungen.

3. Absage von Veranstaltungen
Kann die Auftragnehmerin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihr nicht verschuldeten Verhinderung das Seminar nicht zum vereinbarten Termin abhalten, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, alsbald möglich einen Ersatztermin zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin sind ausgeschlossen

4. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Die Auftragnehmerin behält sich vor, den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.

5. Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.
Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand berechnet (PKW 0,50 €/km, Flüge Economy flexibel, Taxi nach Aufwand). Die Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen zu zahlen.
Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien, die die Auftragnehmerin direkt oder indirekt vom Auftraggeber zur Abwicklung des Auftrages erhält, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, verwertet oder verwendet.

6. Haftung
Die vertragliche und die gesetzliche Haftung der Auftragnehmerin für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:
i. Die Auftragnehmerin haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden;
ii. der Auftragnehmerin haftet nicht bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit die Auftragnehmerin eine Garantie übernommen hat.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

7. Allgemeines
Es gilt deutsches Recht. Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin vereinbaren Frankfurt am Main als ausschließlichen Gerichtsstand. Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminarteilnehmer

 

1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“) an Seminaren, Kursen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung“) und Prisca Engeler, Praxis für Coaching und Psychotherapie, Schillerstraße 30, 60313 Frankfurt am Main (im Folgenden „Trainerin“). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Der Teilnehmer kann sich über Internet, Brief oder E-Mail anmelden. Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigungs-E-Mail führt jedoch noch nicht zum Abschluss des Seminarvertrages und zu einer verbindlichen Anmeldung. Erst wenn die Trainerin die Anmeldung geprüft und per E-Mail bestätigt hat, dass die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich ist, kommt der Seminarvertrag zwischen dem Teilnehmer und der Trainerin zustande. Der Seminarvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass einen Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
Spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungsdatum wird der Teilnehmer entsprechend informiert. Der Teilnehmer sollte seine Anreise und Unterkunft erst nach Erhalt dieser Bestätigung buchen.

3. Stornierungen
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer ist bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn über Internet, Brief oder E-Mail möglich. Bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.

4. Absage von Veranstaltungen
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. wegen Erkrankung des Referenten, ohne dass ein Ersatzreferent zur Verfügung steht) nicht möglich, ist die Trainerin berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Die Teilnehmer werden umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Eine Haftung nach Klausel 8 bleibt hiervon unberührt.

5. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Die Trainerin behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.

6. Ablehnung einer Anmeldung
Die Trainerin kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen.

7. Zahlung
Die Teilnahmegebühr kann in bar am Seminartag bezahlt werden oder nach Erhalt der Rechnung innerhalb 14 Tagen bezahlt werden. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

8. Haftung
Die vertragliche und die gesetzliche Haftung der Trainerin für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:
i. Die Trainerin haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden;
ii. die Trainerin haftet nicht bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

9. Allgemeines
Es gilt deutsches Recht. Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin vereinbaren Frankfurt am Main als ausschließlichen Gerichtsstand.
Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.